Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Informationen:
– Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten für jegliche von Geena Pache erstellten Angebote, erbrachten Leistungen und/oder Lieferungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Fotos und andere Arbeiten von Geena Pache, welche auf Kundenwunsch per e-mail, per Post auf Datenträger zugesandt wurden, oder Fotoabzüge oder andere Fotoprodukte. Die Zustimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt durch eine Auftragserteilung.
– Die Fotografien von Geena Pache sind durch internationales und deutsches Urheberrecht geschützt und etsprechen dem Eigentum von Geena Pache. Diese Fotografien dürfen ohne Genehmigung weder veröffentlicht, umgearbeitet, oder manipuliert werden. Die Fotografien dürfen für den privaten Gebrauch genutzt werden. Für sämtliche private Web-Nutzungen bekommt ihr zu euren Bildern, die passenden Bilder im Web Format mit Wasserzeichen.
– Die dem Kunden überlassene Arbeiten / Fotografien, egal welcher technischen Form unterliegen der AGB. Die Gegenbestätigung des Kunden erfolgt durch die Auftragserteilung. Für alle vertraglichen Beziehungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
– Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Unna
Nutzung der Leistungen
– Das zur verfügung gestellte Fotomaterial ist nur für einen vereinbarten Verwendungszweck und die einmalige Nutzung freigegeben. Die angefertigten Arbeiten bleiben stets Eigentum des Urhebers. Exklusivrechte müssen gesondert vereinbart werden und bedürfen der Schriftform. Die Weitergabe der Werke an Dritte bzw. die Weitergabe der einmalig erworbenen Veröffentlichungs- oder Nutzungsrechte an Dritte ist nicht gestattet. Grundsätzlich wird nur ein Nutzungsrecht übertragen. Die Übertragung des Urheberrechts ist ausgeschlossen.
– Sofern nicht anders vereinbart erhält der Kunde beim Erwerb seiner Werke das einfache Nutzungsrecht. Geena Pache ist gestattet die angefertigten Arbeiten zu Werbezwecken auf Ihrer Internetpräsenz sowie in sozialen Netzwerken, Ausstellungen, Werbeflyern, Anzeigen und Wettbewerben zu präsentieren. Andere Absprachen bedürfen der Schriftform.
Honorare
– Jegliche Verwendung von Fotomaterial ist honorarpflichtig. Sollte kein Nutzungshonorar für ein vom Kunden genutztes Werk vereinbart worden sein und beide Parteien können sich nachträglich nicht auf einen Betrag einigen, richtet sich das Honorar nach der aktuellen Honorempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Alle Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Preisabsprachen bedürfen der Schriftform und werden dem Kunden in Form einer Auftragsbestätigung bzw. Vertrages zugesandt.
– Soweit keine Paketabnahme vereinbart wurde bzw. erfolgt setzt sich der Endpreis der Leistungen von Geena Pache zusammen aus der Abrechnung der Shootingzeit (je angefangene Stunde € 69,-) . Sollte der Kunde sich dazu entschließen keines der für ihn angefertigten Werke zu erwerben, so ist Geena Pache berechtigt die reine Shootingzeit inklusive eventuell anfallender Wartezeiten zu berechnen.
Urheberrecht
– Bei unberechtigter Weitergabe oder Verwendung von Fotos behält Geena Pache sich eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. Außerdem ist Geena Pache in solchen Fällen berechtigt, das Fünffache des Honorars, wie es sich nach MFM bemessen würde zu verlangen. Fehlt zudem der Bildquellennachweis ist Geena Pache berechtigt, das Doppelte des Honorars, wie es sich nach MFM bemessen würde zu verlangen.
– Bei Veröffentlichungen lautet der Fotohinweis wie folgt: Geena Pache Photography, Unna. Der Kunde ist verpflichtet, die Veröffentlichung einer Aufnahme entsprechend zu versehen.
Leistungsstörung, Ausfallhonorar
– Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, welche Geena Pache nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Geena Pache auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Liefertermine für Lichtbilder und andere Arbeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Geena Pache bestätigt worden sind. Geena Pache haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Sollte es Geena Pache aus Gründen höherer Gewalt (wie zum Beispiel plöztlich auftretende Krankheit) nicht möglich sein einen Termin wahrzunehmen bzw. einen Auftrag auszuführen, so ist sie nicht zur Zahlung von Schadensersatzansprüchen verpflichtet. Geena Pache ist in diesem Fall auf Wunsch bemüht einen Ersatzfotografen zu engagieren, der den Auftrag ersatzweise ausführen kann.
Kündigung und Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Geena Pache jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstanden Kosten zu ersetzen. Der Auftraggeber trägt alle, durch die vorzeitige Kündigung bereits erbrachten Vorleistungen und Rechnungen Dritter, die im direkten Zusammenhang mit der Auftragserteilung stehen und bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind. Bei wetterbedingten Ausfällen ist vom Auftraggeber 1/2 des vereinbarten Honorars zu übernehmen. Bei Vertragsrücktritt und Kündigung trägt der Auftraggeber die Kosten für den Verdienstausfälle und hat noch folgender Staffelung zu zahlen:
Stornierung bis 50 Tage vor Leistungsbeginn: 20% Stornierung bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 35% Stornierung bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50% Stornierung bis 10 Tage vor Leistungsbeginn: 70% Stornierung nach dem 10 Tag vor Leistungsbeginn und bei Nichtantritt 90%
Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht Geena Pache insbesondere dann zu, wenn die vereinbarte Anzahlung zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht gezahlt wird und trotz Aufforderung Leistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht beglichen wurden. Wird die Auftragserfüllung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Geena Pache ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung des Auftrages noch zu erbringenden Leistungen eine Übernahme dieser Kosten durch den Auftraggeber zu verlangen.
Sonstiges
– Reklamationen hinsichtlich etwaiger Mängel müssen ohne schuldhaftes Verzögern nach deren Entdeckung schriftlich und unverzüglich mitgeteilt werden. Bei unterlassener Reklamation ist eine Haftung seitens Geena Pache ausgeschlossen. – Das Shooting ist in einem Umkreis von 20 km um Unna für dich kostenfrei. Ab dem 21. km werden 0,80€ / km verrechnet.